ERIBA und der Zoll
- WBW
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ERIBA und der Zoll
Hallo Gemeinde,
habe vom Zoll einen neuen Kraftfahrzeugsteuerbescheid für meinen ERIBA erhalten.
Grundlage der Festsetzung
Fahrzeugart bis 21.06.2018 - Zentralachsanhänger
ab 22.06.2018............... - Wohnwagenanhänger
Wusste nicht, dass ich einen Zentralachsenanhänger hatte.
Die Steuerberechnung kommt auf den gleichen Betrag.
Also eine neue FESTSETZUNG ohne SINN oder...
Wie ist es bei EUCH...
Grüße
Wolfgang
habe vom Zoll einen neuen Kraftfahrzeugsteuerbescheid für meinen ERIBA erhalten.
Grundlage der Festsetzung
Fahrzeugart bis 21.06.2018 - Zentralachsanhänger
ab 22.06.2018............... - Wohnwagenanhänger
Wusste nicht, dass ich einen Zentralachsenanhänger hatte.
Die Steuerberechnung kommt auf den gleichen Betrag.
Also eine neue FESTSETZUNG ohne SINN oder...
Wie ist es bei EUCH...
Grüße
Wolfgang
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- christophe
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Re: ERIBA und der Zoll
Hallo Wolfgang,
ja, die Verwaltenden müssen ja auch beschäftigt werden und ihr Geld ableisten, auch im Sommerloch, die armen!
Waren die 2 Achswohnanhänger früher Doppel-Zentralachsanhänger?
Das haben doch die Metrischen beim Zoll toll gemacht
Der Amtsschimmel, furchtbar, kämpfe selber inzwischen immer mehr, auch mit den netten Herren, die sich in den letzten Jahren extrem vermehrt haben.....
Hast du nicht eine Einsprachefrist bekommen, für den Wertverlust, den du jetzt erleidest? Du hast keine Zentralachse mehr! Oder musst musst Du jetzt im Ausweis eintragen lassen, dass Dein Wohnwagen eine Zentralachse besitzt?
Schmunzelte Grüsse Christopher

Waren die 2 Achswohnanhänger früher Doppel-Zentralachsanhänger?
Das haben doch die Metrischen beim Zoll toll gemacht

Der Amtsschimmel, furchtbar, kämpfe selber inzwischen immer mehr, auch mit den netten Herren, die sich in den letzten Jahren extrem vermehrt haben.....
Hast du nicht eine Einsprachefrist bekommen, für den Wertverlust, den du jetzt erleidest? Du hast keine Zentralachse mehr! Oder musst musst Du jetzt im Ausweis eintragen lassen, dass Dein Wohnwagen eine Zentralachse besitzt?
Schmunzelte Grüsse Christopher
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Re: ERIBA und der Zoll
WBW hat geschrieben: ↑Mi 25. Jul 2018, 16:14 Hallo Gemeinde,
habe vom Zoll einen neuen Kraftfahrzeugsteuerbescheid für meinen ERIBA erhalten.
Grundlage der Festsetzung
Fahrzeugart bis 21.06.2018 - Zentralachsenanhänger
ab 22.06.2018............... - Wohnwagenanhänger
Wusste nicht, dass ich einen Zentralachsenanhänger hatte.
Die Steuerberechnung kommt auf den gleichen Betrag.
Also eine neue FESTSETZUNG ohne SINN oder...
Wie ist es bei EUCH...
Grüße
Wolfgang
Da lob ich mir die Briten ...die haben's dem Zoll gezeigt!
...und haben 1971 auf metrisch umgestellt

https://www.zeit.de/1970/15/britische-s ... opas-altar
...wie konsequent die dabei waren sehen wir immer wieder beim schrauben an unseren Alu-Kisten ...und am Meilentacho

metrische Grüße
Frank
...es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
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Re: ERIBA und der Zoll

Die Schweden übrigens auch, die alten Volvos hatten auch noch Zoll, bis etwa um 1971.....
Aber die Skandinavier haben dann aber auch (genau auf eine Minute getaktet




Sommergelöcherte Feriengrüsse aus Italien..... Christopher
- WBW
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Re: ERIBA und der Zoll
NIX da mit Zoll
Habe jetzt die Lösung gefunden.
Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.
Das heißt:
Warum auch immer mein ERIBA ein "Zentralachsanhänger" war gab es folgende Berechnung:
1200 Kg zul. Gesamtgewicht
100 Kg Aufliegelast / Stützlast
Die Steuer wird aus 1100 Kg berechnet.
Als Wohnwagen wird die Steuer aus 1200 Kg berechnet. Die Aufliegelast wird nicht abgezogen.
Da aber die Steuer pro angefangene 200 Kg mit 7,46 € berechnet wird gibt es bei mir keinen Unterschied.
Hätte der ERIBA 1300 Kg zul. Gesamtgewicht müsste ich mehr bezahlen.
Vermutlich werden alle "Zentralachsanhänger" welche Wohnwagen sind... auch auf Wohnwagen umgestellt.
Grüße
Wolfgang
Habe jetzt die Lösung gefunden.
Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.
Das heißt:
Warum auch immer mein ERIBA ein "Zentralachsanhänger" war gab es folgende Berechnung:
1200 Kg zul. Gesamtgewicht
100 Kg Aufliegelast / Stützlast
Die Steuer wird aus 1100 Kg berechnet.
Als Wohnwagen wird die Steuer aus 1200 Kg berechnet. Die Aufliegelast wird nicht abgezogen.
Da aber die Steuer pro angefangene 200 Kg mit 7,46 € berechnet wird gibt es bei mir keinen Unterschied.
Hätte der ERIBA 1300 Kg zul. Gesamtgewicht müsste ich mehr bezahlen.
Vermutlich werden alle "Zentralachsanhänger" welche Wohnwagen sind... auch auf Wohnwagen umgestellt.
Grüße
Wolfgang
>> Wir sind alle gleich verschieden <<
Re: ERIBA und der Zoll
Werden sie!
Habe den Brief heute bekommen.
Riesenrechentabelle drauf und das Ende vom Lied: Ich zahl das gleiche wie vorher.
Schön, dass die Staatsmacht sonst nix zu treiben hat...
Habe den Brief heute bekommen.
Riesenrechentabelle drauf und das Ende vom Lied: Ich zahl das gleiche wie vorher.
Schön, dass die Staatsmacht sonst nix zu treiben hat...

Viele Grüße!
Jürgen
---------------------------------------------------------
...und manchmal bin ich mir selber unheimlich!
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- freddyfrosch
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Re: ERIBA und der Zoll
Hallo zusammen,
Ab 2019 muss ich 1 € mehr zahlen. Da aber schon der erhöhte Beitrag abgebucht wurde, habe ich für den aktuellen Zeitraum wieder 1 € Gutschrift auf meinem Konto.
Ich frage mich, was dieser Buchungsaufwand incl. Schriftverkehr wohl kostet, wenn man das mal seriös, betriebswirtschaftlich kalkuliert.
Vielleicht sollte ich mal Einschpruch gegen den Bescheid einlegen....
Gruß Heiko
Ab 2019 muss ich 1 € mehr zahlen. Da aber schon der erhöhte Beitrag abgebucht wurde, habe ich für den aktuellen Zeitraum wieder 1 € Gutschrift auf meinem Konto.
Ich frage mich, was dieser Buchungsaufwand incl. Schriftverkehr wohl kostet, wenn man das mal seriös, betriebswirtschaftlich kalkuliert.
Vielleicht sollte ich mal Einschpruch gegen den Bescheid einlegen....
Gruß Heiko
Aus dem Odenwald
- WBW
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Re: ERIBA und der Zoll
Hallo...
Übrigens bei mir im KFZ-Schein steht "SDAH Wohnwagen".
Das SDAH steht für Starrdeichselanhänger
Grundlage der Festsetzung war
Fahrzeugart bis 21.06.2018 - Zentralachsanhänger
ab 22.06.2018................ - Wohnwagenanhänger
Ich habe doch einen Starrdeichselanhänger... oder wie oder was.
Ich befürchte...
Der Zulassungsstelle ist doch das Gesamtgewicht bekannt.
Wie geschrieben wird die Steuer pro angefangene 200 Kg mit 7,46 € berechnet.
Das heißt:
Alle Wohnwagen mit Zendralachsanhänger oder Starrdeichselanhänger und einem Gesamtgewicht von 700, 900, 1100, 1300 usw. zahlen 7,46€ mehr
Jetzt haben wir in Deutschland ca. 700.000 Wohnwagen.
Der REST ist MATHEMATIK...
Und das Rundschreiben macht der Computer
Grüße
Wolfgang
Übrigens bei mir im KFZ-Schein steht "SDAH Wohnwagen".
Das SDAH steht für Starrdeichselanhänger
Grundlage der Festsetzung war
Fahrzeugart bis 21.06.2018 - Zentralachsanhänger
ab 22.06.2018................ - Wohnwagenanhänger
Ich habe doch einen Starrdeichselanhänger... oder wie oder was.
Ich befürchte...
Der Zulassungsstelle ist doch das Gesamtgewicht bekannt.
Wie geschrieben wird die Steuer pro angefangene 200 Kg mit 7,46 € berechnet.
Das heißt:
Alle Wohnwagen mit Zendralachsanhänger oder Starrdeichselanhänger und einem Gesamtgewicht von 700, 900, 1100, 1300 usw. zahlen 7,46€ mehr
Jetzt haben wir in Deutschland ca. 700.000 Wohnwagen.
Der REST ist MATHEMATIK...
Und das Rundschreiben macht der Computer
Grüße
Wolfgang
>> Wir sind alle gleich verschieden <<